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   OLG Braunschweig, 20.04.2023 - 1 ORs 9/23   

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https://dejure.org/2023,14540
OLG Braunschweig, 20.04.2023 - 1 ORs 9/23 (https://dejure.org/2023,14540)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 20.04.2023 - 1 ORs 9/23 (https://dejure.org/2023,14540)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 20. April 2023 - 1 ORs 9/23 (https://dejure.org/2023,14540)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StGB § 64 Satz 2
    Entziehungsanstalt; Erfolgsaussicht; Therapiemotivation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 S. 2
    Unterbringung in Entziehungsanstalt nur bei begründeter Wahrscheinlichkeit des Behandlungserfolges; Bloße Möglichkeit einer therapeutischen Veränderung für Unterbringung in Entziehungsanstalt unzureichend; Unterbringung in Entziehungsanstalt trotz eingelegter Berufung ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 64 S. 2
    Entziehungsanstalt; Erfolgsaussicht; Therapiemotivation

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 1897
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.11.2022 - 2 StR 132/22

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Minderung des nach § 73c StGB

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.04.2023 - 1 ORs 9/23
    Sie allein sowie die bloße Möglichkeit einer therapeutischen Veränderung vermögen jedoch bei Vorliegen gewichtiger ungünstiger Faktoren grundsätzlich nicht die Prognose eines hinreichend konkreten Therapieerfolges zu stützen (BGH, Beschluss vom 10. November 2022, Az.: 2 StR 132/22, Rn. 8; BGH, Urteil vom 10. April 2014, Az.: 5 StR 37/14 , Rn. 7; Beschluss vom 8. Oktober 2019, Az.: 4 StR 421/19 , Rn. 19 und Beschluss vom 13. Januar 2010, Az.: 2 StR 519/09 , Rn. 4, jeweils zit. nach juris).

    Notwendig ist vielmehr eine durch Tatsachen begründete Wahrscheinlichkeit des Behandlungserfolgs ( BGH, Beschluss vom 23. November 2021, Az.: 4 StR 289/21 , Rn. 3, zit. nach juris), die mithilfe von Anhaltspunkten in der Persönlichkeit und den Lebensumständen des Angeklagten darzulegen ist (BGH, Beschluss vom 10. November 2022, Az.: 2 StR 132/22, Rn. 8; Beschluss vom 18. Dezember 2007, Az.: 3 StR 516/07 , Rn. 5, jew. zit. nach juris).

  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.04.2023 - 1 ORs 9/23
    Derartige Formulierungen im Tenor widersprechen dem Gebot, die Urteilsformel in knapper, verständlicher Sprache abzufassen und sie von allem freizuhalten, was nicht unmittelbar der Erfüllung ihrer Aufgabe dient ( BGH, Beschluss vom 12. Oktober 1977, Az.: 2 StR 410/77 , Rn. 4, zit. nach juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl. 2022, § 260 Rn. 20 m. w. N.).
  • BGH, 18.12.2007 - 3 StR 516/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht auf

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.04.2023 - 1 ORs 9/23
    Notwendig ist vielmehr eine durch Tatsachen begründete Wahrscheinlichkeit des Behandlungserfolgs ( BGH, Beschluss vom 23. November 2021, Az.: 4 StR 289/21 , Rn. 3, zit. nach juris), die mithilfe von Anhaltspunkten in der Persönlichkeit und den Lebensumständen des Angeklagten darzulegen ist (BGH, Beschluss vom 10. November 2022, Az.: 2 StR 132/22, Rn. 8; Beschluss vom 18. Dezember 2007, Az.: 3 StR 516/07 , Rn. 5, jew. zit. nach juris).
  • BGH, 28.08.2013 - 4 StR 277/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Zusammenhang zwischen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.04.2023 - 1 ORs 9/23
    Da die Voraussetzungen des § 64 StGB auf der Grundlage der rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen ausscheiden, erkennt der Senat in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO auf den Wegfall der Maßregel (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2019, Az.: 1 StR 433/19 , Rn.10; BGH, Beschluss vom 28. August 2013, Az.: 4 StR 277/13 , Rn. 8, jew. zit. nach juris).
  • BGH, 10.04.2014 - 5 StR 37/14

    Anforderungen an die Prognose der Erfolgsaussicht bei der Anordnung der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.04.2023 - 1 ORs 9/23
    Sie allein sowie die bloße Möglichkeit einer therapeutischen Veränderung vermögen jedoch bei Vorliegen gewichtiger ungünstiger Faktoren grundsätzlich nicht die Prognose eines hinreichend konkreten Therapieerfolges zu stützen (BGH, Beschluss vom 10. November 2022, Az.: 2 StR 132/22, Rn. 8; BGH, Urteil vom 10. April 2014, Az.: 5 StR 37/14 , Rn. 7; Beschluss vom 8. Oktober 2019, Az.: 4 StR 421/19 , Rn. 19 und Beschluss vom 13. Januar 2010, Az.: 2 StR 519/09 , Rn. 4, jeweils zit. nach juris).
  • BGH, 08.10.2019 - 4 StR 421/19

    Urteilsgründe (Feststellung der für erwiesen erachteten Tatsachen); Bildung der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.04.2023 - 1 ORs 9/23
    Sie allein sowie die bloße Möglichkeit einer therapeutischen Veränderung vermögen jedoch bei Vorliegen gewichtiger ungünstiger Faktoren grundsätzlich nicht die Prognose eines hinreichend konkreten Therapieerfolges zu stützen (BGH, Beschluss vom 10. November 2022, Az.: 2 StR 132/22, Rn. 8; BGH, Urteil vom 10. April 2014, Az.: 5 StR 37/14 , Rn. 7; Beschluss vom 8. Oktober 2019, Az.: 4 StR 421/19 , Rn. 19 und Beschluss vom 13. Januar 2010, Az.: 2 StR 519/09 , Rn. 4, jeweils zit. nach juris).
  • BGH, 13.01.2010 - 2 StR 519/09

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.04.2023 - 1 ORs 9/23
    Sie allein sowie die bloße Möglichkeit einer therapeutischen Veränderung vermögen jedoch bei Vorliegen gewichtiger ungünstiger Faktoren grundsätzlich nicht die Prognose eines hinreichend konkreten Therapieerfolges zu stützen (BGH, Beschluss vom 10. November 2022, Az.: 2 StR 132/22, Rn. 8; BGH, Urteil vom 10. April 2014, Az.: 5 StR 37/14 , Rn. 7; Beschluss vom 8. Oktober 2019, Az.: 4 StR 421/19 , Rn. 19 und Beschluss vom 13. Januar 2010, Az.: 2 StR 519/09 , Rn. 4, jeweils zit. nach juris).
  • BGH, 01.03.2022 - 2 StR 28/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begründung der erforderlichen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.04.2023 - 1 ORs 9/23
    Denn es sind über die erklärte Therapiemotivation hinaus keine Umstände erkennbar, die im Rahmen der erforderlichen Abwägung ( BGH, Beschluss vom 1. März 2022, Az.: 2 StR 28/22 , Rn. 8, zit. nach juris) für die notwendige Erfolgswahrscheinlichkeit sprechen.
  • BGH, 29.07.1992 - 3 StR 61/92

    Urteil - Urteilsformel - Drogen - Betäubungsmittel

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.04.2023 - 1 ORs 9/23
    Der Zusatz der vorsätzlichen Tatbegehung ist in die Urteilsformel nicht mit aufzunehmen ( BGH, Beschluss vom 29. Juli 1992, Az.: 3 StR 61/92 , Rn. 2, zit. nach juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 6. Januar 2021, Az.: 1 Ss 77/20, nicht veröffentlicht).
  • BGH, 23.11.2021 - 4 StR 289/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht: Benennung konkreter

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.04.2023 - 1 ORs 9/23
    Notwendig ist vielmehr eine durch Tatsachen begründete Wahrscheinlichkeit des Behandlungserfolgs ( BGH, Beschluss vom 23. November 2021, Az.: 4 StR 289/21 , Rn. 3, zit. nach juris), die mithilfe von Anhaltspunkten in der Persönlichkeit und den Lebensumständen des Angeklagten darzulegen ist (BGH, Beschluss vom 10. November 2022, Az.: 2 StR 132/22, Rn. 8; Beschluss vom 18. Dezember 2007, Az.: 3 StR 516/07 , Rn. 5, jew. zit. nach juris).
  • BGH, 04.12.2019 - 1 StR 433/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (hinreichend konkrete

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